Vor der Geburt


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Hebammen führen genau wie der Frauenarzt Vorsorgen nach dem Mutterschutzgesetz durch und diese werden im Mutterpass dokumentiert. Ab Beginn der Schwangerschaft alle 4 Wochen, ab der 32.SSW alle 2 Wochen. Zur Vorsorge gehören Blutdruck-, Gewichts-, und Urinkontrollen, das Abtasten des Bauches zur Kontrolle des Wachstums und der Lage des Babys, sowie der Fruchtwassermenge. Ebenso das Abhören der kindlichen Herztöne (bei Bedarf mit CTG), Blutentnahmen, Abstriche und bei Bedarf auch vaginale Untersuchungen sind Teil der Untersuchung.

Für die Ultraschalluntersuchungen vereinbaren Sie bitte einen Termin bei Ihrem Gynäkologen. Es steht Ihnen frei, die Vorsorgetermine bei der Hebamme, beim Arzt oder abwechselnd bei Hebamme und Arzt wahrzunehmen.

Die Kosten für die Vorsorgeuntersuchungen übernimmt die gesetzliche Krankenkasse.