Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Hebammen Susanne Knuff, betreffend Kursangebote (nachfolgend: „AGB“)

1. Geltungsbereich und Vertragspartner

Die AGB gelten für alle Kurse, die von der Hebamme Susanne Knuff in der Hebammenpraxis Lotusblüte (nachfolgend: „Praxis“) angeboten werden.

Die Kurse und entsprechenden Verträge kommen ausschließlich mit der jeweiligen Hebamme und nicht mit der anderen Hebamme der Hebammenpraxis zustande. Dies gilt auch für den Fall, dass die andere Hebamme vertretungsweise eine Kurseinheit übernimmt.

​2. Kursanmeldung und Kursort

Voranmeldungen sind telefonisch möglich. Bei ausreichender Teilnehmerzahl erfolgt die Anmeldung über ein Anmeldeformular. Dieses kann gerne per E-Mail oder Post zugeschickt werden. Zur verbindlichen Anmeldung ist das Anmeldeformular unterschrieben in der Praxis abzugeben oder an diese zurückzusenden.

Sollte das Anmeldeformular nicht innerhalb einer Woche in der Praxis eingehen, kann der Teilnahmeplatz weiter vergeben werden.

Die ausgeschriebenen Kurse finden in der

Hebammenpraxis Lotusblüte Hauptstr. 76, 66869 Ruthweiler statt.​

3. Kursorganisation

Alle ausgeschriebenen Kurse finden zu den angegebenen Terminen und Zeiten statt.

Die Kursleiterin behält sich vor, Kursstunden aus wichtigem Grund kurzfristig zu verschieben, wenn keine andere Kursleitung zur kollegialen Vertretung benannt werden kann.

Die Kursleiterin behält sich vor, dass in besonderen Fällen die zweite Kollegin der Hebammenpraxis Lotusblüte die Kursleitung übernimmt. Der Kurs bleibt im Umfang davon unberührt.

In allen Fällen von Terminänderungen werden die Kursteilnehmer/-innen telefonisch oder per E-Mail informiert.

Eine vorzeitige Kündigung des Kurses durch die Teilnehmerin, sowie deren Partner oder Partnerin vor Kursende führt nicht, auch nicht teilweise, zur Rückerstattung der Kursgebühr. Versäumte Stunden können nicht nachgeholt werden. Es besteht kein Anspruch auf Rückzahlung der Kursgebühr für versäumte Stunden. Der Grund der Nichtteilnahme ist dabei unerheblich. Die einzige Ausnahme hierfür stellt eine vorzeitige Entbindung dar, sowie ein stationärer Aufenthalt oder eine schwerwiegende Erkrankung unter Vorlage eines ärztlichen Attestes, welches in diesem Fall unverzüglich und unaufgefordert vorzulegen ist.

Kurse können grundsätzlich nur bei Erreichen einer Mindestteilnehmerzahl von fünf Frauen/Paaren stattfinden. Ist dies nicht der Fall, behält sich die Kursleiterin vor, den Kurs abzusagen.

Da die Kursstunden aufeinander aufbauen, ist es nicht möglich, eine Teilnehmerin während eines laufenden Kurses durch eine andere zu ersetzen.​

4. Kursgebühr

Die Kursgebühr ist, sofern nachfolgend nichts anderes gilt, bei Kursbeginn fällig.

​Kurskosten für Geburtsvorbereitungskurse und für Rückbildungskurse:

Bei gesetzlich versicherten Teilnehmerinnen wird die Kursgebühr von der Kursleiterin direkt mit der Krankenkasse abgerechnet. Die Teilnehmerin quittiert jede Kursstunde, an der sie teilgenommen hat mit ihrer Unterschrift. Versäumte Kursstunden können nicht mit der Krankenkasse verrechnet werden und müssen daher von der Kursteilnehmerin durch Privatrechnung gezahlt werden. Die Kosten für 60 Minuten betragen 7,96 Euro brutto. Die einzige Ausnahme hierfür stellt eine vorzeitige Entbindung dar sowie ein stationärer Aufenthalt oder eine schwerwiegende Erkrankung unter Vorlage eines ärztlichen Attestes.

​Privatversicherte Teilnehmerinnen erhalten am Ende des Kurses eine Rechnung, welche Sie selbst zahlen müssen. Die Höhe richtet sich nach der aktuellen Privatgebührenverordnung für Hebammen des Bundeslandes, in dem die Teilnehmerin wohnt. Der Gebührenanspruch bleibt unabhängig von der Erstattung durch die private Krankenkasse und/oder Beihilfe bestehen.

​Die Partnergebühr bei Geburtsvorbereitungskursen oder Paar-Crashkurs Geburtsvorbereitung ist bei Kursbeginn bar zu zahlen. Inzwischen ist eine Rückerstattung der Kosten bei einigen Krankenkassen möglich. Bitte informieren Sie sich bei Ihrer Krankenkasse, ob dies bei Ihnen der Fall ist. Der Gebührenanspruch der Partnergebühr bleibt auch bestehen, wenn der Partner einzelne Partnerstunden verpasst. Der Grund der Nichtteilnahme des Partners an den Partnerstunden ist dabei unerheblich.​

5. Kursstornierung

Der Rücktritt von einem Kurs ist bis 14 Tage vor Kursbeginn kostenfrei ohne Angabe von Gründen möglich.

Bei Rücktritt von weniger als 14 Tage vor Kursbeginn werden Ihnen 50% der Kurskosten in Rechnung gestellt, sofern der Platz nicht mehr vergeben werden kann.

Bei Nichterscheinen zum Kurs ohne fristgemäße Abmeldung wird die volle Kursgebühr privat in Rechnung gestellt.​

6. Verantwortlichkeit der Teilnehmerinnen und Haftung

Die Kursteilnahme geschieht auf eigene Gefahr. Es wird an die Eigenverantwortlichkeit der Teilnehmer/Innen appelliert, die Kursteilnehmer/Innen tragen die Verantwortung für sich und ihr Kind.

Bei Vorliegen besonderer Umstände, die Einfluss auf den Kurs haben können (z.B. Krankheit, Schmerzen oder sonstige gesundheitliche Störungen und/oder Einschränkungen) hat die Teilnehmerin die Kursleiterin umgehend vor Kursbeginn zu informieren. Gleiches gilt, wenn die Teilnehmerin während des Kurses Schmerzen oder Unwohlsein verspürt. Sie hat in diesem Fall sofort den Kurs zu pausieren und die Kursleitung hierüber zu informieren.

Bei Zweifeln sollte die Teilnehmerin vor Aufnahme des Kurses mit der Kursleiterin Rücksprache halten oder ärztlichen Rat einholen.

Es bleibt der Kursleiterin vorbehalten, bei begründeten Zweifeln, ob der Kurs mit der Gesundheit der Teilnehmerin vereinbar ist, den Kurs einstweilen abzubrechen bzw. die Teilnehmerin auszuschließen.

Garderobe und Wertgegenstände werden nicht bewacht. Hierfür kann keine Haftung übernommen werden. Es wird empfohlen, Wertsachen nicht mit zum Kurs zu bringen.